Home •
News •
Termine
Themen
News: < älter [09/1799]*) jünger > >|
(25.10.2009)
Wer
in Deutschland baut, der muss unter Umständen einen Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator (SiGeKo) bestellen. Daran erinnert die
Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen
Anwaltverein (DAV). Die Baustellenverordnung schreibt den so genannten SiGeKo
zwingend vor, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig auf einer
Baustelle tätig sind. Der SiGeKo soll Unfälle verhindern helfen.
|
|
"Der SiGeKo ist unentbehrlich", erläutert Dr. Peter Sohn, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht, "denn auf deutschen Baustellen passieren etwa doppelt so viele Arbeitsunfälle wie in der übrigen gewerblichen Wirtschaft. Und die Unfälle haben in der Regel schlimme Folgen."
Sowohl gewerbliche als auch private Bauherren müssen einen SiGeKo verpflichten, sobald die Voraussetzungen gegeben sind. Je nach Art und Komplexität der Baumaßnahme können Architekten, Ingenieure, Techniker, Meister mit der Aufgabe betraut werden. "Allerdings müssen die Fachleute ausreichend qualifiziert sein. Und das schon im eigenen Interesse", mahnt Baurechtler Sohn, "denn die Haftungsrisiken für den SiGeKo sind enorm."
Der SiGeKo haftet grundsätzlich immer, wenn auf der Baustelle Personen zu Schaden kommen, weil die Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten wurden. Das gilt nicht nur gegenüber den auf der Baustelle Beschäftigten, sondern auch gegenüber Dritten, beispielsweise Lieferanten oder Kaufinteressenten. Die Haftung greift selbst dann, wenn Kinder unbefugt auf der Baustelle spielen, weil es an einer ordnungsgemäßen Absicherung des Baustellengeländes fehlt.
|
|
"Niemand sollte sich verleiten lassen, die Tätigkeit eines SiGeKo zu übernehmen, wenn ihm die Qualifikation fehlt oder die Vergütung nicht den Haftungsrisiken entspricht. Da die Honorierung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators gesetzlich nicht geregelt ist und auch die HOAI nicht gilt, werden SiGeKos mitunter vergleichsweise schlecht bezahlt. Darauf sollten sie sich aber nicht einlassen", mahnt Peter Sohn, "denn sie müssen selbst für teuren Versicherungsschutz sorgen. Die normale Berufshaftpflichtversicherung gewährt ihnen nämlich nicht in allen Fällen Deckung."
siehe auch für zusätzliche Informationen:![]()
|
| ARGE Baurecht |
ausgewählte weitere Meldungen:
|
| Baurecht • Baustelleneinrichtung • Gerüste, Arbeitsbühnen • Werkzeuge, Maschinen • Berufshaftpflicht bei BAULINKS.de |
|
| Literatur / Bücher zu den Themen Arbeitsschutz und Gerüstbau bei Baubuch/Amazon.de |
|
| Schreiben Sie Ihre Erfahrungen / Meinung dazu: Bau-Forum |