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(8.9.2009)
Die
Interessen von Eigentümern und Mietern, den Anstrich einer Wohnung betreffend,
sind manchmal beim besten Willen nicht unter einen Hut zu bringen. Wo die einen
gerne unauffällige Farben hätten, die bei einer Weitervermietung kein Problem
darstellen, da lieben es die anderen sehr bunt. Beim Auszug haben Eigentümer den
Anspruch, dass die Räume nicht in schwarz oder pink hinterlassen werden.
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Während der Mieter die Wohnung nutzt, darf ihm allerdings niemand dreinreden. Da ist es seine eigene Angelegenheit, welche Farbe er bevorzugt. Deswegen musste ein Eigentümer auch eine gerichtliche Niederlage hinnehmen, als er seine Mieter vertraglich auf einen Anstrich "in neutralen Farbtönen" verpflichten wollte. Dadurch werde der Vertragspartner in unzulässiger Weise in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs eingeschränkt. Das sei nicht einzusehen, hieß es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in einem höchstrichterlichen Urteil. Zumal ein nennenswertes Interesse des Vermieters an einer bestimmten Farbe während der Vertragslaufzeit nicht zu erkennen sei. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 166/08).
siehe auch für zusätzliche Informationen:![]()
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| LBS |
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| Bundesgerichtshof (BGH) |
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